Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 2/2022

Schlichtungsstelle: mehr Anträge, höhere Annahmequote, kürzere Dauer

15 % mehr Schlichtungsanträge als im Vorjahr konnte die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft im Jahr 2021 verzeichnen. Trotz erschwerter Bedingungen durch die Corona-Pandemie konnte die Annahmequote gesteigert und die Verfahrensdauer reduziert werden.

26.01.2022Newsletter

Dies sind die zentralen Ergebnisse des soeben veröffentlichten Tätigkeitsberichts 2021 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. 1.166 Schlichtungsanträge wurden 2021 gestellt, bereits 41 % davon über das seit April 2021 angebotene Online-Formular. 62,5 % der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge wurden von den Parteien angenommen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte auf 88 Tage reduziert werden. Gleichbleibend hoch ist mit ca. 89 % die Teilnahmebereitschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an dem freiwilligen Schlichtungsverfahren.

Der Tätigkeitsbericht gibt im Detail Aufschluss über die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. über die Art der Verfahrenserledigung. In 65 % der Fälle schlug die Schlichtungsstelle danach ein gegenseitiges Nachgeben vor, in 31 % fiel der Vorschlag zugunsten der Anwältin bzw. des Anwalts aus und in 4 % zugunsten der Mandantschaft.

Im Tätigkeitsbericht enthalten sind außerdem Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle, statistische Auswertungen, typische Fallkonstellationen, Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten sowie anonymisierte Schlichtungsfälle.

    Hintergrund:

    Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Stelle, die im Jahr 2011 bei der BRAK eingerichtet wurde. Sie schlichtet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro. Sie ist eine gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle.