Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2024

BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben

Die zahlenmäßige Entwicklung und geschlechterbezogene Einkommensunterschiede in der Anwaltschaft sind Themen der gerade erschienenen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin. Außerdem geht es u.a. um die praktische Umsetzung von vollvirtuellen Videoverhandlungen, das EuGH-Verfahren zum Fremdbesitzverbot und einen Blick in den Maschinenraum der BRAK-Hauptversammlung.

21.08.2024Newsletter

Im neuen Heft der BRAK-Mitteilungen beleuchtet Jennifer Witte die Entwicklung der Anwaltschaft auf Basis der Mitgliederstatistiken der Rechtsanwaltskammern zum 1.1.2024, die sich kurz zusammenfassen lässt als „Weniger Niedergelassene, mehr Syndici und Gesellschaften, höherer Frauenanteil“. Christian Denz untersucht praktische Probleme bei der Umsetzung von vollvirtuellen Videoverhandlungen durch Kollegialspruchkörper – hoch aktuell angesichts des gerade im BGBl. verkündeten Gesetzes zur Förderung der Videokonferenztechnik und der darin eröffneten Experimentierklausel für die Länder. Dr. Bernadette Zelger setzt sich mit dem Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Gesellschaftsrecht im Lichte des Unionsrechts auseinander; sie bringt eine erste Reaktion auf die Anfang Juli veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwalts Sanchez-Bordona; ihr Fazit: Das Fremdbesitzverbot ist unionsrechts-konform. Dr. Henner Kahlert untersucht die anwaltsgerichtlichen Sanktionsmöglichkeiten, wenn eine Anwältin oder ein Anwalt trotz bereits erfolgter Sanktionen die sog. passive beA-Nutzungspflicht verletzt.

Außerdem im Heft: die Übersicht zur haftungsrechtlichen Rechtsprechung von Antje Jungk, Bertin Chab und Holger Grams sowie Berichte aus der Arbeit der BRAK im nationalen, europäischen und internationalen Bereich.

Im Rechtsprechungsteil kommentiert Dr. Till Dunckel eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, die sich um Werbung mit Fake-Bewertungen auf der Facebook-Seite einer Anwaltskanzlei dreht. Dokumentiert werden ferner u.a.: die Entscheidung des BGH, die größere Freiheiten bei der Namenswahl für anwaltliche Partnerschaften gewährt; eine Entscheidung des AGH Berlin, der die Zulassung als Syndikus auch in der Passivphase der Altersteilzeit für möglich hält; mehrere Entscheidungen des BGH zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs, insbesondere zur Ersatzeinreichung, zum Zugangszeitpunkt sowie zum Signieren für ein anderes Sozietätsmitglied.

„Die BRAK lehnt eine anlasslose Kontrolle anwaltlicher Sammelanderkonten strikt ab.“ Was passiert eigentlich, bevor die BRAK so etwas verlautbaren lassen kann? Dazu wirft Dr. Tanja Nitschke im aktuellen Heft des BRAK-Magazins einen Blick in den Maschinenraum der BRAK. Kristina Trierweiler appelliert angesichts der wenig verständlichen Feststellung der Justizministerkonferenz – die juristische Ausbildung habe sich bewährt –, die Zeichen der Zeit nicht zu verschlafen. Welche Änderungen nun u.a. für schriftformgebundene Anträge, materielle Formerfordernisse und anwaltliche Vergütungsberechnungen gelten, zeigen Julia von Seltmann und Dr. Tanja Nitschke.

Außerdem im Heft: Berufsberatung mit Hans Litten (Kristina Trierweiler); auf LinkedIn mit Inhalten überzeugen (Dr. Anja Schäfer); wie Verbraucherstreitbeilegung funktioniert und was sie für Anwält:innen bringt (Felix Braun); wie die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sich durchs Dickicht der Prospekthaftung schlug (Uta Fölster); geschlechterbezogene Einkommensunterschiede in der Anwaltschaft (Dr. Tanja Nitschke); Unterhalt beim atypischen und paritätischen Wechselmodell (Cornelia Herrmann).

Hintergrund:

Mit ihren Zeitschriften informiert die BRAK über aktuelle Entwicklungen in Berufsrecht und Berufspolitik; zudem berichtet sie aus ihrer Arbeit und erörtert berufspraktische Fragen. Die BRAK-Mitteilungen enthalten außerdem amtliche Bekanntmachungen, insbesondere von Änderungen der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Anwältinnen und Anwälte erhalten den Zugang über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA). Die Zeitschriften sind zudem über den BRAK-Mitteilungen-Newsletter und als App (Apple & Google) verfügbar.