Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2024

Statistik: Mehr niedergelassene ausländische Anwältinnen und Anwälte

Aktuelle Statistiken der BRAK zeigen: Der langjährige Trend, dass sich mehr Anwältinnen und Anwälte aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland in Deutschland zur Berufsausübung niederlassen, hält weiterhin an.

02.10.2024Newsletter

Seit rund zwanzig Jahren steigt die Zahl der ausländischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich in Deutschland zur Berufsausübung niederlassen, kontinuierlich an. Das belegen die soeben von der BRAK veröffentlichten Statistiken zu niedergelassenen ausländischen Anwältinnen und Anwälten.

Personen, die nach dem Recht ihres Herkunftsstaates zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, dürfen sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zur Berufsausübung niederlassen; sie müssen dann die Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates führen. Für Juristinnen und Juristen aus EU-Mitgliedstaaten regelt dies das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), für Personen aus anderen Staaten gilt § 206 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAO).

Zum Stichtag 1.1.2024 waren bundesweit insgesamt 1.288 ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte niedergelassen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr (1.222) einen Zuwachs um 5,4 %.

Darunter waren insgesamt 705 europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Vorjahr: 687) nach § 2 EuRAG sowie 583 ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Vorjahr: 535) nach § 206 BRAO in Deutschland niedergelassen. Dabei gibt es bei der Auswertung nach § 206 BRAO eine Besonderheit: Ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein unterhält zwei Zulassungen im Ausland, nämlich in Großbritannien und in Südafrika.

Aufgrund nachträglich erfolgter Korrekturen weisen beide Statistiken geringfügige Unterschiede zur Mitgliederstatistik zum 1.1.2024 auf.

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