Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 9/2024

Virtuelle Kammerversammlungen und anlasslose Kontrolle von Sammelanderkonten im Bundestags-Rechtsausschuss

Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags fand am 24.4.2024 eine Anhörung zu den geplanten Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe statt. Auf Zustimmung bei den angehörten Experten stieß die Einführung hybrider und virtueller Kammerversammlungen. Kritik erntete dagegen die geplante anlasslose Überprüfung anwaltlicher Sammelanderkonten durch die Kammern.

02.05.2024Newsletter

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe dauerhaft die Möglichkeit einräumen, Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abzuhalten. Der Entwurf enthält zudem weitere Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht, welche die nicht-anwaltlichen Mitglieder von Berufsausübungsgesellschaften betreffen; er sieht zudem vor, dass die Rechtsanwaltskammern künftig zum Zwecke der Geldwäscheprävention anlasslos die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder überprüfen sollen.

Die anlasslose Überprüfung von Sammelanderkonten durch die Kammern lehnt die BRAK strikt ab. Sie hat daher in ihrer Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf die ersatzlose Streichung der geplanten Regelung gefordert.

Zu dem Regierungsentwurf fand am 24.4.2024 eine Anhörung im Rechtausschuss des Deutschen Bundestages statt. Während viele der geladenen Experten aus Praxis und Wissenschaft die Einführung von hybriden und virtuellen Versammlungen begrüßten, war die vorgeschlagene anlassunabhängige Überprüfung von Sammelanderkonten in dem Änderungsantrag stark umstritten. Für die BRAK war Vizepräsident André Haug als Experte geladen. Er führte unter anderem aus, dass die anlasslose Überprüfung durch die Kammern aus rechtsstaatlichen und praktischen Gesichtspunkten unverhältnismäßig sei. Auch andere Experten äußerten Bedenken hinsichtlich der Bürokratie und der Belastung für die Kammern. Einige forderten eine sorgfältige Evaluation der vorgeschlagenen Maßnahmen und eine Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip.

Weiterführende Links: