Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2023

Schiedsverfahren: BRAK unterstützt Reformüberlegungen

Das Schiedsverfahren soll modernisiert und damit Deutschland auch international als Schiedsstandort gestärkt werden. Eckpunkte dafür hat das Bundesministerium der Justiz bereits erarbeitet. Die BRAK unterstützt die Reformüberlegungen.

17.05.2023Newsletter

Das Bundesjustizministerium arbeitet an Reformplänen für das deutsche Schiedsverfahrensrecht. Das Mitte April vorgelegte Eckpunktepapier will die bestehenden Regelungen des Schiedsverfahrens nicht grundlegend ändern. Es sieht vielmehr eine Modernisierung vor und will im wesentlichen Regelungslücken schließen und zu Tage getretene Unklarheiten beseitigen. Ziel ist es, die Attraktivität Deutschlands als internationaler Schiedsstandort weiter zu stärken.

Dazu sollen unter anderem formfreie Schiedsvereinbarungen ermöglicht und Regelungen für die Bestellung von Schiedspersonen in den praktisch immer häufiger werdenden Mehrparteienschiedsverfahren geschaffen werden. Zudem sollen Schiedsverhandlungen per Videokonferenz gesetzlich verankert werden. Anvisiert ist außerdem eine breitere Zulassung der englischen Sprache, die auch in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit Standard ist. Dabei sollen die englischsprachigen Commercial Courts für bestimmte Verfahrensarten nutzbar gemacht werden. Weitere Eckpunkte betreffen etwa Fragen wie die Zuständigkeit für Zwischenentscheide, die Veröffentlichung von Schiedsentscheiden oder den einstweiligen Rechtsschutz.

Das Eckpunktepapier zählt außerdem weitere mögliche Reformgegenstände auf, die einer ergebnisoffenen Prüfung unterzogen werden sollen. Hierzu zählen etwa Eilschiedsrichter, die Möglichkeit von Sondervoten oder die Einrichtung länderübergreifender gemeinsamer Spruchkörper von Oberlandesgerichten in Schiedssachen.

In ihrer Stellungnahme unterstützt die BRAK die Reformüberlegungen des Ministeriums. Diese stärken aus ihrer Sicht den deutschen Rechtsstandort sowohl für rein nationale Streitigkeiten als auch als Austragungsort von internationalen Schiedsverfahren. Mit den einzelnen Eckpunkten sowie den vom Ministerium identifizierten weiteren möglichen Reformgegenständen setzt die BRAK sich im Detail auseinander. Sie begrüßt insbesondere, dass die in der Schiedsgerichtsbarkeit bewährten und auch nach der Pandemie weiterhin häufig genutzten virtuellen Verhandlungen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. Zu den übrigen Eckpunkten ebenso wie zu den weiteren möglichen Reformgegenständen äußert sie sich im Wesentlichen zustimmend, äußert aber zu einigen Punkten auch Bedenken und macht ergänzende Vorschläge.

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