Zugang zum Rechtsbeistand und weitere prozessuale Rechte – Bericht der FRA
Zugang zum Rechtsbeistand und weitere prozessuale Rechte – Bericht der FRA
Auch ein zeitgleich veröffentlichter Bericht der EU Fundamental Rights Agency (FRA) widmet sich dem Zugang zu einem Rechtsbeistand und Prozessrechten. Dieser kommt zu dem Schluss, dass die Beschuldigten sich ihrer Rechte oftmals nicht im Klaren seien.
So sei die Informierung durch die Polizei in den Mitgliedstaaten äußerst unterschiedlich. Es gebe schriftliche oder mündliche Informationen, teilweise durch schwer verständliche Broschüren. Die Mitgliedstaaten müssten hier insbesondere darauf achten, dass Personen, die aufgrund von Behinderung oder Sprachkenntnissen Verständnisprobleme hätten, hinreichend informiert würden.
Oftmals würden Beschuldigte ferner unklar über die gegen sie erhobenen Anschuldigungen unterrichtet, was ihnen die Verteidigung dagegen erschwert. Zudem würde das Recht auf einen Rechtsbeistand nicht immer unverzüglich umgesetzt und Verdächtige oftmals als Zeugen befragt.
Der Bericht behandelt auch den Europäischen Haftbefehl (EuHB). Da hier zwei Staaten involviert sind, stellten sich für Beschuldigte zusätzliche Hindernisse, die sich überwiegend aus sprachlichen Problemen und mangelnder Kenntnis des fremden Rechtssystems ergäben.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der FRA (September 2019)
- Bericht der FRA (EN) (September 2019)