Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben – Zustimmung EP
Am 4. April 2019 hat das Plenum des EP der am 24. Januar 2019 erfolgten politischen Einigung für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige zugestimmt.
Die Einigung beinhaltet zwei Monate nicht übertragbaren und bezahlten Elternurlaub, mindestens zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub zeitnah zur Geburt sowie fünf Urlaubstage pro Jahr für pflegende Angehörige. Das Recht flexiblerer Arbeitsvereinbarungen für Betreuungs- und Pflegezwecke (Home-Office, flexiblere Arbeitspläne) soll ausgeweitet werden. Bei deren Prüfung dürfen die Arbeitgeber nicht nur ihre eigenen Ressourcen und operativen Fähigkeiten berücksichtigen, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse eines Elternteils von Kindern mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sowie die von Alleinerziehenden. Der Rat muss noch förmlich zustimmen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (April 2019)
- Legislative Entschließung des EP (April 2019)
- Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission (EN) (April 2017)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 03/2019