Terroristische Online-Inhalte
Das EP hat am 17. April 2019 einen Gesetzesvorschlag gegen den Missbrauch von Internet-Hosting-Diensten für terroristische Zwecke unterstützt. Unternehmen werden darin aufgefordert, terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Anweisung zu entfernen.
Erfasst sind alle Materialien, und zwar Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos, mit denen zur Begehung terroristischer Straftaten oder zu einem Beitrag zu diesen Straftaten angestiftet, aufgerufen oder geworben wird. Dabei müssen aber die Meinungs- und die Pressefreiheit gewährleistet werden, so gelten beispielweise polemische Äußerungen nicht als terroristische Inhalte.
Es gibt keine generelle Pflicht zur Überwachung oder zum Einsatz von Filtern zur Überwachung der von den Unternehmen gespeicherten oder übermittelten Informationen. Sie müssen auch nicht aktiv nach illegalen Aktivitäten suchen. Es drohen bei anhaltenden Verstößen Strafen von bis zu 4% ihres Umsatzes.
Nach der Europawahl werden die Mitglieder des neuen Parlaments mit dem Rat über das Gesetz verhandeln.
Weiterführende Links:
- Richtlinientext mit Änderungen (April 2019)
- Pressemitteilung des EP (April 2019)