Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 04/2020

Schlussanträge über Abschiebehaft in gewöhnlicher Haftanstalt – EuGH

06.03.2020Newsletter

In der Rechtssache C-18/19 hat der Generalanwalt Priit Pikamäe am 27. Februar 2020 in seinen Schlussanträgen festgestellt, dass eine Inhaftierung eines Abzuschiebenden, von dem eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgehe, in gewöhnlichen Haftanstalten grundsätzlich zulässig ist.

Eine besondere Problematik ergebe sich vorliegend daraus, dass in der Rechtssache die Frage der Behandlung der illegalen Einwanderung mit der Frage, wie mit Personen, die als gefährlich angesehen werden, umzugehen sei, verknüpft werde.

Im Ausgangsverfahren ging es um die Abschiebung eines tunesischen Staatsangehörigen, der sich in Hessen aufhielt und dem vorgeworfen wurde, als Schleuser und Rekrutierer für den IS tätig zu sein und u.a. deswegen eine besondere Gefahr für die nationale Sicherheit zu sein. Dieser machte geltend, seine Unterbringung in einer allgemeinen Justizvollzugsanstalt anstatt einer speziellen Abschiebehafteinrichtung sei rechtswidrig. Der Generalanwalt widerspricht dem und schlägt dem Gerichtshof vor, diese Inhaftierung als rechtmäßig einzustufen, vorbehaltlich eines Verbots des Kontakts mit anderen Inhaftierten.

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