Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige – KOM
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige veröffentlicht.
Die Kommission will damit die Zulassungsverfahren für Arbeitnehmer aus Drittstaaten vereinfachen. Diese sollen zudem effizienter gestaltet werden, um ein unnötig langes Verfahren zu verhindern. Die Arbeitskräfte sollen verstärkt vor Ausbeutung geschützt werden und bestimmte Drittstaatsangehörige, wie solche, denen nach nationalem Recht Schutz zugesagt wurde, sollen von der Richtlinie erfasst werden. Interessenträger können bis zum 20. Juli 2022 dazu Stellung nehmen.
Weiterführende Links:
- Richtlinienvorschlag der Kommission (EN) (April 2022)
- Initiative der Kommission (Dez 2020)