Untersuchungshaft in der EU – BRAK
Die Europäische Kommission führte eine gezielte Konsultation im Hinblick auf ihre Initiative zur Untersuchungshaft durch, die BRAK hat sich daran beteiligt. Der Kommission geht es darum, insbesondere sicherzustellen, dass die nationalen Praktiken die internationalen Standards des Europarates erfüllen, um das gegenseitige Vertrauen und damit die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu wahren.
Die BRAK führt in der Stellungnahme u.a. die in Deutschland vorgesehenen regelmäßigen Haftprüfungen an. Auf alternative Maßnahmen werde jedoch selten zurückgegriffen und es gebe weder strenge Beschränkungen noch einheitliche Leitlinien oder Minimumstandards für die Bedingungen in den Haftanstalten. Insbesondere im Zuge der Coronapandemie sei es oftmals zu unwürdigen Zuständen gekommen. Außerdem werde die Untersuchungshaft oft gegen Ausländer verhängt, auch wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr vorlägen.
Weiterführender Link:
- Stellungnahme der BRAK (Juli 2022)