Darlehen auf Fremdwährung – EuGH
Der EuGH hat am 8. September 2022 entschieden, dass nationale Gerichte eine missbräuchliche Umrechnungsklausel bei einem Darlehen auf Fremdwährung nicht durch eine dispositive Vorschrift des nationalen Rechts ersetzen können, wenn der Verbraucher widerspricht.
In Polen hatten mehrere Verbraucher auf Schweizer Franken lautende Hypothekendarlehen aufgenommen. Dabei wurden die Darlehen in Schweizer Franken (CHF) verbucht und in polnischen Zloty PLN) ausgezahlt. Zur Umrechnung für die Auszahlung wurde der Ankaufskurs CHF-PLN herangezogen, während zur Rückzahlung der Darlehensraten zur Umrechnung der Verkaufskurs CHF-PLN herangezogen wurde.
Der EuGH weist in seiner Entscheidung daraufhin, dass die Möglichkeit, eine für nichtig erklärte Klausel in einem Verbrauchervertrag durch eine dispositive nationale Vorschrift zu ersetzen, nicht gegeben ist, wenn der Verbraucher über die Folgen der Unwirksamkeit aufgeklärt wurde und zugestimmt hat. Dann liege nämlich die Voraussetzung für die ausnahmsweise eröffnete Möglichkeit, die unwirksame Klausel zu ersetzen, nicht vor.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EuGH (September 2022)
- Urteil des EuGH (September 2022)