Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2022

Diskriminierung wegen sexueller Ausrichtung im Arbeitsrecht – EuGH

Die Generalanwältin Tamara Ćapeta vertritt in ihren Schlussanträgen die Ansicht, dass die Richtlinie für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) anwendbar ist, wenn der Abschluss eines Vertrags mit einem Selbständigen wegen dessen sexueller Ausrichtung abgelehnt wurde.

15.09.2022Newsletter

Ein Selbständiger in Polen hatte jahrelang auf der Grundlage unmittelbar aufeinander folgender Verträge für einen öffentlichen Fernsehsender gearbeitet. Nachdem er mit seinem Partner ein Video auf YouTube veröffentlicht hatte, in dem er für Toleranz gegenüber homosexuellen Paaren warb, war sein laufender Vertrag beendet und kein neuer Vertrag abgeschlossen worden. Nach polnischem Recht ist es zulässig, einen Vertragsabschluss aufgrund der sexuellen Ausrichtung abzulehnen.

Ćapeta führte an, dass von der Richtlinie die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen nicht ausgenommen sei, solange der Leistungserbringer seine persönliche Tätigkeit anbiete, um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Die freie Wahl des Vertragspartners werde rechtmäßig eingeschränkt, um den wichtigen Wert der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zu schützen.

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