Erklärung zu den digitalen Grundprinzipien – KOM
Die Europäische Kommission hat am 26. Januar 2022 eine Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade veröffentlicht.
Ziel der Initiative ist es, die digitalen Rechte der Europäerinnen und Europäer in einer gemeinsamen Erklärung der Kommission, des Rates und des EP festzuhalten. Inhaltlich beschäftigt sich die Erklärung zu den digitalen Grundprinzipien in Bezug auf die Digitalisierung mit dem Menschen im Mittelpunkt des digitalen Wandels, der Solidarität und der Inklusion, der Wahlfreiheit, der Teilhabe im öffentlichen Raum, der Sicherheit, dem Schutz und der Befähigung sowie mit der Nachhaltigkeit. Im Vorfeld der Veröffentlichung der Erklärung zu den digitalen Grundprinzipien hatte die BRAK gefordert, dass zu digitalen Grundprinzipien der EU ein den rechtsstaatlichen Grundsätzen genügender Schutz des Mandatsgeheimnisses gehören sollte. Dabei soll verhindert werden, dass die praktischenMöglichkeiten, die die Digitalisierung eröffnet, zu einer Aushöhlung des normativenund rechtsstaatlichen Grundsatzes der Vertraulichkeit der Mandatskommunikation führen.
Weiterführende Links:
- Erklärung zu den digitalen Grundprinzipien (Januar 2022)
- Mitteilung zu den digitalen Grundprinzipien (Januar 2022)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 53 (September 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 16/2021 und 10/2021