Klage gegen Sanktionspaket – Anwaltsorganisationen
Französische und belgische Anwaltsorganisationen haben beim EuGH eine Klage gegen das 8. Sanktionspaket der EU vom 6. Oktober 2022 eingelegt. Dieses enthält auch ein Verbot für Rechtsdienstleistungen.
Es wird in Verordnung 2022/1904 und Ratsbeschluss 2022/1909 verboten, direkt oder indirekt Rechtsberatungsdienste an die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Dazu gibt es wiederum einige Ausnahmen. Diese Regelung wird nun angegriffen. Die Klagen werden u.a. mit Verstößen gegen das Berufsgeheimnis in Art. 7 der Grundrechtecharta (GRCh) und gegen die anwaltliche Beratung in Art. 47 Abs. 2 GRCh begründet.
Auch die BRAK hegt massive rechtsstaatliche Bedenken gegen das Sanktionspaket und hat dies bereits in einer Pressemitteilung und in einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann mitgeteilt. Zur der Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung der Umgehung von Sanktionen hat die BRAK ferner Stellung genommen.
Weiterführende Links:
- Klage der Kammern (Dezember 2022)
- Pressemitteilung der BRAK (Oktober 2022)
- Schreiben der BRAK an Bundesjustizminister Dr. Buschmann (Oktober 2022)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 04/2023 (Februar 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 18/2022