Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 11/2024 v. 06.06.2024

Annahme des Geldwäschepakets; Berufsgeheimnis und DAC-6; Überwachung von Anwälten; Konsultation über DAC-Rechtsrahmen; Jahresberichte zur Umsetzung von EGMR-Urteilen; Durchführungsverordnung zur grenzüberschreitenden Zustellung von rechtserheblichen Schriftstücken angenommen; Sondierung zur Gruppenfreistellung im Kraftfahrzeugsektor

06.06.2024Newsletter
  • Die Generalanwältin am EuGH Kokott stellte am 30. Mai 2024 in ihren Schlussanträgen in der Rs. C-432/23 fest, dass das anwaltliche Berufsgeheimnis auch die gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst, die Richtlinie 2011/16/EU (sog. DAC-6) sei aber trotz ihres Ermessensspielraums im Hinblick auf die Vertraulichkeit nicht ungültig.
  • Am 28. Mai 2024 hat der EGMR in der Rs. Pietrzak and Bychawska-Siniarska and Others v. Poland entschieden, dass Regelungen des Anti-Terror-Pakets der ehemaligen polnischen Regierung nicht im Einklang mit der anwaltlichen Vertraulichkeit stehen.
  • Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 30. Juli 2024 eine Konsultation über einen Teil des Rechtsrahmens zur Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden im Bereich des Steuerrechts (sog. DAC-Richtlinie 2011/16/EU) durch. Die Richtlinie enthält u. a. Meldepflichten für Intermediäre, die auch die Anwaltschaft treffen können. Die BRAK hatte in der Vergangenheit massive Kritik an den Richtlinienvorschlägen (insbesondere DAC-6) sowie ihrer deutschen Umsetzung geübt.