Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 17/2024 v. 10.10.2024

Rechtsdienstleistungsverbot im 8. EU-Sanktionspaket rechtmäßig; Reform der Zuständigkeit des Gerichtshofs; Teilweise Neubesetzung des Gerichtshofs und des Gerichts; Anhörungen der nominierten Kommissare geplant

10.10.2024Newsletter
  • In drei Verfahren um die Nichtigkeitsklagen belgischer und französischer Anwaltsorganisationen gegen das partielle Verbot der Erbringung von Rechtsberatung im 8. Sanktionspaket der EU (T-797/22, T-798/22, T-828/22) hat das Gericht der EU (EuG) am 2. Oktober 2024 Urteile gefällt. Darin unterstreicht das Gericht die fundamentale rechtsstaatliche Bedeutung des Zugangs zu einem Rechtsanwalt, weist die Klagen aber im Ergebnis ab.
  • Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben insgesamt sechs Richterinnen und Richter des Gerichtshofs wiederernannt – darunter den seit 2006 als Richter am EuGH tätigen Thomas von Danwitz (Deutschland) sowie Constantinos Lycourgos (Zypern), Jan Passer (Tschechien), Ineta Ziemele (Lettland), Irmantas Jarukaitis (Litauen) und Andreas Kumin (Österreich).