Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2024

Anhörungen der nominierten Kommissare geplant – EP

Am 2. Oktober 2024 hat sich die Präsidentenkonferenz des EP über den Zeitplan für die Anhörungen der nominierten Kommissare geeinigt. Die Anhörungen werden zwischen dem 4. und dem 12. November stattfinden.

10.10.2024Newsletter

Die Kommissare werden jeweils vor den zuständigen Ausschüssen erscheinen, um befragt und auf ihre Eignung für den jeweiligen Posten geprüft zu werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Anhörung ist, dass keine Interessenkonflikte vorliegen, was im Vorfeld vom Rechtsausschuss des EP geprüft wird. Die Kommissare können von einem oder mehreren Ausschüssen, je nach Zuständigkeitsbereich, angehört werden. Nach den Anhörungen finden Treffen statt, in welchen die Ausschussvorsitzenden und Koordinatoren der jeweiligen parlamentarischen Ausschüsse prüfen, ob der entsprechende Kandidat als Mitglied der Kommission und zur Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben geeignet ist. Schließlich wird die Konferenz der Ausschussvorsitzenden das Ergebnis der Anhörungen evaluieren und an die Präsidentenkonferenz weiterleiten. Letztere entscheidet, ob die Anhörungen abgeschlossen werden können. Dann wird die Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, das gesamte Kollegium und ihr Programm in der Plenarsitzung des EP vorstellen. Daraufhin folgt eine Debatte im EP. Wenn das EP dem gesamten Kollegium zugestimmt hat, kann die Kommission vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit formell ernannt werden.

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