Partielle Neukonstituierung des Gerichtshofs und des Gerichts – EuGH/EuG
Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben insgesamt sechs Richterinnen und Richter des Gerichtshofs wiederernannt – darunter den seit 2006 als Richter am EuGH tätigen Thomas von Danwitz (Deutschland) sowie Constantinos Lycourgos (Zypern), Jan Passer (Tschechien), Ineta Ziemele (Lettland), Irmantas Jarukaitis (Litauen) und Andreas Kumin (Österreich).
Gleichfalls für weitere sechs Jahre bleibt der als Generalanwalt am Gerichtshof bestellte Jean Richard de la Tour (Frankreich), an dessen Seite Dean Spielmann (Luxemburg), Andrea Biondi (Italien) und Rimvydas Norkus (Litauen) als Generalanwälte beim EuGH neu bestellt wurden. Als Richter am Gerichtshof neu ernannt sind Bernardus Smulders (Niederlande), Massimo Condinanzi (Italien), Fredrik Schalin (Schweden), Stéphane Gervasoni (Frankreich), Niels Fenger (Dänemark) und Ramona Frendo (Malta). Die sechsjährige Amtszeit der gewählten EuGH-Richter beginnt am 7. Oktober 2024 und endet zum 6. Oktober 2030.
Als Präsident des EuGH wurde erneut Koen Lenaerts gewählt – damit geht der Belgier in seine nun vierte Amtszeit. Als sein Vizepräsident und Nachfolger von Lars Bay Larsen (Dänemark) wurde erstmalig Thomas von Danwitz (Deutschland) gewählt. Aus der Mitte der Generalanwälte wurde Maciej Szpunar (Polen) als Erster Generalanwalt des Gerichtshofs wiedergewählt. Die jeweiligen Amtszeiten werden bis zum 6. Oktober 2027 andauern.
Am EuG wurden insgesamt zwei neue Richter ernannt: Bis 2025 Hervé Cassagnabère (Frankreich) und bis 2028 Raphaël Meyer (Luxemburg).
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EuGH zur Neubesetzung (Oktober 2024)
- Pressemitteilung zur Wiederwahl von Koen Lenaerts (Oktober 2024)
- Pressemitteilung zur Wahl von Thomas von Danwitz (Oktober 2024)
- Pressemitteilung zur Wahl von Marciej Szpunar (Oktober 2024)