Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2024

Konsultation zur fairen Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit – KOM

Die Europäische Kommission hat am 30. April 2024 die erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Gewährleistung fairer Telearbeit und des Rechts auf Nichterreichbarkeit eingeleitet.

10.05.2024Newsletter

Telearbeit hat sich in den ersten drei Jahren seit dem Beginn der Pandemie im Jahr 2019 fast verdoppelt. Umfragen zufolge schätzen 60% der Arbeitnehmer die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Durch weniger Pendeln und flexible Arbeitszeiteinteilung entsteht weniger Stress und kann effektiver gearbeitet werden. Insbesondere Eltern und Menschen, die andere Angehörige pflegen, profitieren davon. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird so vor allem für Frauen, die immer noch einen Großteil der unbezahlten Pflegearbeit übernehmen, verbessert. Auch Arbeitgeber profitieren, weil Bürokosten sinken und ein größerer Kreis potentieller Arbeitnehmer angesprochen werden kann. Jedoch kann durch Telearbeit auch eine Kultur von ständiger Erreichbarkeit entstehen, wodurch die Vorteile der Telearbeit umgekehrt werden könnten.

Um das zu verhindern, beabsichtigt die Kommission, einen entsprechenden Legislativvorschlag zu erarbeiten. Durch die Konsultation der Sozialpartner soll nun zunächst die mögliche Ausrichtung von EU-Maßnahmen ermittelt werden.

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