Presseerklärung Nr. 6/2024

BRAK kritisiert Medien: Die Anwaltschaft ist dem Rechtsstaat verpflichtet

In der aktuellen Berichterstattung wird massive Kritik an einer Kollegin geäußert, die den mutmaßlichen Attentäter von Solingen im Rahmen eines Asylverfahrens vertreten hat. Die BRAK verurteilt diese Kritik aufs Schärfste.

29.08.2024Presseerklärung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verurteilt die aktuelle Berichterstattung der BILD zu „Solingen“, soweit diese unberechtigt Kritik an der Kollegin übt, die den vermeintlichen Attentäter im Rahmen eines Asylverfahrens vertreten hat. Die Behauptung, die Kollegin habe „Hilfe“ zur Vereitelung einer Abschiebung „geleistet“, geht fehl.

Es ist das verbriefte Recht jedes Asylbewerbers, sich in seiner Rechtsangelegenheit anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Eben dies ist Kern unseres Rechtsstaates.

„Diese Aufgabe, welche die Kollegin als Organ der Rechtspflege pflichtgemäß wahrnimmt und wahrgenommen hat, zu einem Akt der Beteiligung hoch zu stilisieren, ist nicht nur hochgradig unethisch, sondern gleichermaßen falsch“, so RAuN Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. „Die Kollegin hat nicht mehr, aber auch nicht weniger, getan, als ihre berufliche Pflicht zu erfüllen. Sie dafür zu kritisieren, halte ich nicht nur für fehlgeleitet, sondern für geradezu unmoralisch.“