Presseerklärung Nr. 5/2024

Offener Brief: Kritik an Auslieferung – BRAK fordert effektiven Rechtsschutz

Mit einem offenen Brief hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) heute an die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg gewendet und um Stellungnahme zur Auslieferung einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Ungarn gebeten.

08.07.2024Presseerklärung

Mit großer Irritation hatte die BRAK der Presse entnommen, dass die Generalstaatsanwaltschaft – Presseberichten zufolge trotz Wissen um die Einlegung von Rechtsmitteln beim Bundesverfassungsgericht – eine Auslieferung nach Ungarn (über Österreich) vollzogen hat. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in kürzester Zeit die Auslieferung untersagte, eine Entscheidung in der Sache vorab angekündigt war und über die Entscheidung selbst unverzüglich informiert wurde, hatte die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung vorab und ohne Abwarten auf die Entscheidung durchgeführt.

Derartiges Vorgehen hält die BRAK für nicht hinnehmbar und ersuchte die Generalstaatsanwaltschaft und den Justizsenat um sofortige Aufklärung des Vorganges.

„Die Wahrung und Verteidigung des Rechtsstaates ist für die Anwaltschaft von höchster Wichtigkeit“, so BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels.

„Die rechtsstaatlichen Abläufe, die Akzeptanz der Gewaltenteilung und das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Recht auf effektiven Rechtsschutz, die das Fundament unseres Rechtsstaates sind, sind in Ämtern und Ministerien wie auch den dort durchgeführten Verfahren sicherzustellen!“

Den Brief unterzeichneten neben Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels auch Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwältin Dr. Vera Hofmann, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin und Mitglied im Ausschuss Strafprozessrecht der BRAK sowie Prof. Dr. Christoph Knauer, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Strafprozessrecht. Neben dem Ausschuss Strafprozessrecht hatten sich auch die Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates und der Ausschuss Verfassungsrecht der BRAK mit dem Vorgang befasst.