Presseerklärung Nr. 16/2013

Bürgernahe Justiz ist essenziell für den Rechtsstaat

BRAK kritisiert Sparpläne in Mecklenburg-Vorpommern

09.07.2013Presseerklärung

In seiner Sitzung in der vergangenen Woche hat sich das Präsidium der BRAK unter anderem mit den derzeit im Schweriner Landtag diskutierten Plänen für eine geänderte Gerichtsstruktur befasst. Auf heftige Kritik stieß dabei das Vorhaben der Landesregierung, 11 der insgesamt 21 Amtsgerichte und ein Arbeitsgericht in den kommenden Jahren zu schließen. Das wird nach Ansicht des BRAK-Präsidiums dazu führen, dass in einem weitläufigen Flächenland die Wege zum zuständigen Amts- oder Arbeitsgericht sowohl für viele rechtssuchende Bürger als auch für die sie vertretenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unzumutbar lang werden.

Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, erläutert die Kritik der BRAK: "Obwohl noch vor wenigen Monaten der Landtag eine Volksinitiative angenommen hatte, die sich angesichts der Reformpläne der Landesregierung für den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern einsetzt, diskutieren jetzt dieselben Abgeordneten den Abbau fast eines Viertels der Gerichtsstandorte allein auf Amtsgerichtsebene. Mit ihm wird der Zugang des Bürgers zum Recht unangemessen erschwert und das Anliegen der Volksinitiative nachhaltig konterkariert."

Die BRAK appelliert daher an die Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, ihrer Entscheidung zu den Reformplänen nicht allein fiskalische Überlegungen zu Grunde zu legen. Axel C. Filges: "Gerade in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern darf sich die Justiz nicht aus der Fläche zurückziehen. Dem erfolgreichen Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen nach 1989 sollte nicht mit dem Abbau von Gerichtsstandorten in großer Zahl das Fundament genommen werden.“