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Berufsausübungsgesellschaften

  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2023

    BRAK begrüßt geplante virtuelle Kammerversammlungen

    17.05.2023Newsletter
    Berufsständische Kammern wie etwa die regionalen Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer sollen ihre Kammerversammlungen künftig auch online oder hybrid abhalten dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Die BRAK begrüßt das ausdrücklich und zeigt zugleich Klarstellungs- und Ergänzungsbedarf auf.
  • Rechtsanwaltsgesellschaften, die Schriftsätze aus ihrem beA-Gesellschaftspostfach einreichen wollen, empfehlen BRAK und DAV, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren. Sie geben ferner Hinweise zur Durchführung und Dokumentation des Versands ohne qualifizierte Signatur. Hintergrund ist eine bislang ungeklärte Rechtsfrage.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2022

    Berufsrecht: neue Regelungen ab 1.8.2022

    10.08.2022Newsletter
    Seit dem 1.8.2022 gelten eine Reihe neuer berufsrechtlicher Regelungen für Anwältinnen und Anwälte. Unter anderem wird die Berufsausübungsgesellschaft umfassend neu geregelt und berufsrechtliche Kenntnisse werden verpflichtend. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
  • 13.07.2022Publikation
    Für Berufsausübungsgesellschaften gibt es ab August neue Pflichten und eigene Anwaltspostfächer. In den gerade erschienenen neuen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin geht es neben diesen Themen u.a. um die Ausgangskontrolle beim beA und die Entwicklung der Anwaltschaft.
  • 20.04.2022Newsletter
    Am 1.8.2022 tritt eine umfassende Änderung des anwaltlichen Berufsrechts in Kraft. Für Berufsausübungsgesellschaften gibt es wichtige Neuerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung. Die BRAK hat dazu Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) veröffentlicht.
  • Nach der „großen BRAO-Reform“ sind ab dem 1.8.2022 auch Beteiligungen von Rechtsanwaltsgesellschaften an anderen Rechtsanwaltsgesellschaften zulässig. Wie sich das auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren einer nach derzeit geltendem Recht unzulässigen mehrstöckigen Anwaltsgesellschaft auswirkt, erörtert die BRAK in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht.