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Energiesicherungsgesetz

  • 07.08.2024Newsletter
    Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts hat die BRAK zur Verfassungsbeschwerde zweier europäischer Tochterfirmen des russischen Energiekonzerns Rosneft Stellung genommen. Diese wehren sich gegen die zur Sicherstellung der Energieversorgung angeordnete Treuhandverwaltung. Nach Ansicht der BRAK sind sie jedoch nicht grundrechtsfähig und ihre Verfassungsbeschwerde daher unzulässig.