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Flüchtlingseigenschaft

  • Der EuGH hat am 11. Juni 2024 in seinem Urteil in der Rechtssache K, L gegen Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (C-646/21) entschieden, dass Frauen, die sich während ihres Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat die Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern angeeignet haben, als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ im Sinne eines „Verfolgungsgrundes“ zugehörig angesehen werden können, der zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führt.
  • Der EuGH hat am 18. Juni 2024 in seinem Urteil in der Rechtssache QY gegen Bundesrepublik Deutschland (C-753/22) entschieden, dass ein Mitgliedstaat einen Antrag auf internationalen Schutz individuell prüfen muss, wenn er diesen nicht als unzulässig abweisen kann, obwohl der Antragsteller bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationalen Schutz zuerkannt bekommen hat, weil er dort der ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wäre.