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Formerleichterung

  • 21.08.2024Newsletter
    Das Bundesjustizministerium prüft derzeit gesetzliche Schriftformerfordernisse auf ihre Notwendigkeit. Die BRAK begrüßt die Überlegungen des Ministeriums, für Kündigungen von Bauverträgen die Textform genügen zu lassen. Sie regt dies auch für Werkverträge an.
  • 24.07.2024Newsletter
    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen seit dem 17.7.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen. Eine handschriftliche Unterschrift, wie bisher, ist nicht mehr erforderlich. Die BRAK hatte sich wiederholt für eine derartige Formerleichterung eingesetzt.