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Schlussabrechnung

  • 23.08.2024News
    Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können nur noch bis zum 30.9.2024 eingereicht werden. Das Bundeswirtschaftsministerium ruft prüfende Dritte dazu auf, diese letzte Möglichkeit für noch ausstehende Schlussabrechnungen zu nutzen.
  • 20.03.2024Newsletter
    Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30.9.2024 eingereicht werden. Das haben die Berufsorganisationen der „prüfenden Dritten“ aus Anwaltschaft, Steuerberaterschaft und Wirtschaftsprüfer:innen im Gespräch mit Bund und Ländern als Einigung erreicht. Zudem wird der Prüfungsprozess vereinfacht und beschleunigt.