Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2019

BRAK-Hauptversammlung: Gebührenreform, Gesellschaftsrecht und BGH-Anwaltschaft

22.05.2019Newsletter

Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern kamen am 10.5.2019 in Schweinfurt zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung zusammen.

Neben einigen anderen Themen stand die Anpassung des anwaltlichen Gebührenrechts auf der Agenda. Die BRAK-Hauptversammlung hält eine regelmäßige Anpassung für zwingend notwendig. Erörtert wurde auch die Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts, zu der die BRAK bereits im Mai 2018 einen Vorschlag vorgelegt hatte (Presseerklärung Nr. 12 v. 08.05.2018). Die Hauptversammlung sieht insbesondere das Thema Fremdbeteiligung an Anwaltskanzleien kritisch und lehnt es überwiegend ab. Wann das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für das Frühjahr 2019 avisierte Eckpunktepapier vorliegen wird, bleibt abzuwarten.

Großen Raum nahm die Diskussion um die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof ein. Verschiedene Modelle, die zuvor im Rahmen einer von der BRAK eingesetzten Arbeitsgruppe ausgearbeitet worden waren, wurden diskutiert. Mit großer Mehrheit abgelehnt wurden die beiden Modelle, nach denen die Singularzulassung ersatzlos gestrichen bzw. durch ein fachanwaltsähnliches Modell ersetzt werden soll. Nach kontroverser und kritischer Erörterung entschied sich die Hauptversammlung mit 17 Stimmen mehrheitlich für eine Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft. Der letztlich angenommene Vorschlag geht von der Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft unter Reformierung der Zulassung aus. Die BRAK wird dementsprechend beim Gesetzgeber auf eine Änderung der BRAO hinsichtlich des Zulassungs- und Auswahlverfahrens hinwirken.

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