Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2019

Gebührenreform: BRAK setzt sich weiter ein

22.05.2019Newsletter

Die BRAK hat, gemeinsam mit dem DAV, ihre Forderung nach einer regelmäßigen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie nach strukturellen Anpassungen im RVG bekräftigt. Die Rechtsanwaltsvergütung ist zuletzt 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden.

Anlass war, dass der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 9.5.2019 einen Antrag der FDP-Fraktion zur Reform des Gebührenrechts auf der Tagesordnung hatte. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Auch sie hatten aber geäußert, dass eine Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung nach vielen Jahren legitim sei.

Zunächst befassen sich die Länder im Rahmen der Justizministerkonferenz am 5./6.6.2019 mit dem Thema. Dann sollen die Ergebnisse einer Evaluierung des Kostendeckungsgrades in der Justiz vorliegen, welche die Justizministerkonferenz in ihrer Frühjahrssitzung 2018 beauftragt hatte; dies war aus dem Bundestag zu vernehmen (s. Plenarprotokoll v. 9.5.2019, 11877). Die Bundesregierung hat angekündigt, sie wolle danach unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Justizministerkonferenz Eckpunkte für eine Gebührenreform festlegen und zeitnah ein Regelungskonzept erarbeiten. Wann ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung vorliegen wird, bleibt abzuwarten.

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