Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 12/2020

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

15.07.2020Newsletter

In seiner Sitzung am 2.7.2020 hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht beschlossen. Als Artikel 2 des Gesetzes wurden infolge der Empfehlung des Bundestags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit dem Gesetz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie Regelungen aufgenommen, die etwa Beschlüsse der Vorstände der Rechtsanwaltskammern, Kammerversammlungen, die Hauptversammlung und die Satzungsversammlung betreffen und für sie pandemiespezifische Verfahrensabläufe regeln.

Der Bundesrat hat sodann in seiner Sitzung am 3.7.2020 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt; danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

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