Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 14/2020

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Erste Förderrichtlinie verabschiedet

12.08.2020Newsletter

Die erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist zum 1.8.2020 in Kraft getreten. Das 500 Mio. Euro umfassende Programm soll Ausbildungsbetriebe unterstützen, in denen infolge der Corona-Pandemie Ausbildungsplätze bedroht sind. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Das Programm gilt auch für die Freien Berufe – und somit auch für ausbildende Anwaltskanzleien und insb. auch für die Ausbildung zur Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Es umfasst Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus, eine Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung, eine Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung sowie Prämien für die Übernahme von Auszubildenden aus coronabedingt insolventen Betrieben.

Weiterführende Links:

Update 27.08.2020

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt die Bundesregierung Ausbildungsbetriebe, in denen infolge der Corona-Pandemie Ausbildungsplätze bedroht sind. Die entsprechende ►Förderrichtlinie ist zum 1.8.2020 in Kraft getreten.

 

Das Programm gilt auch für die Freien Berufe – und somit auch für ausbildende Anwaltskanzleien und insb. auch für die Ausbildung zur Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Es umfasst Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus, eine Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung, eine Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung sowie Prämien für die Übernahme von Auszubildenden aus coronabedingt insolventen Betrieben.

 

Wichtig ist insbesondere: Der Zeitraum des Beginns des Ausbildungsvertrags muss zwischen dem 01.08.2020 und dem 15.02.2021 liegen; der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags kann auch früher liegen. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Zuwendungen, sondern die BA entscheidet in der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Erschöpfung der Mittel.

 

Informationen zur Beantragung finden Sie online bei der ►Bundesagentur für Arbeit.

 

Weitere relevante Informationen finden sich online beim ►Bundesministerium für Bildung und Forschung.