Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 04/2020

10. GWB-Novelle: BRAK nimmt kritisch Stellung

26.02.2020Newsletter

Zu dem Ende Januar vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) hat die BRAK kritisch Stellung genommen. Ziel des Gesetzes ist es, die wettbewerbsrechtliche Missbrauchsaufsicht zu modernisieren und die Richtlinie (EU) 2019/1 umzusetzen; zudem sollen die Missbrauchskontrolle und die formale Fusionsaufsicht modernisiert werden.

Die BRAK begrüßt gesetzliche Klarstellungen u.a. bei den Regelungen zur Missbrauchsaufsicht. Die geplante Einführung eines neuen § 19a GWB, mit dem eine spezielle Regelung für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb geschaffen werden soll, hält sie jedoch für problematisch, sie enthalte zahlreiche auslegungsbedürftige Begriffe und sorge daher für Rechtsunsicherheit. Auch eine geplante Erweiterung in § 20 GWB hält die BRAK aus gleichem Grund für problematisch. Kritisch setzt die BRAK sich u.a. auch mit den geplanten neuen Bußgeldtatbeständen und der Abschaffung der absoluten Verjährung auseinander; zudem regt sie an, ein vereinheitlichtes Kronzeugenrecht für horizontale und vertikale Verstöße gegen das Kartellverbot zu schaffen.

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