Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 05/2020

Legal Tech, Erfolgshonorar und interprofessionelle Zusammenarbeit – Anhörung im Rechtsausschuss

12.03.2020Newsletter

Die vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages geladenen Experten lehnen einen bereits im Frühjahr 2019 vorgelegten Gesetzentwurf der FDP zur „Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts“ ab, mit dem diese das Rechtsdienstleistungsgesetz für Legal Tech-Anbieter öffnen möchte. Gegenstand der öffentlichen Anhörung am 11.3.2020 war außerdem ein Antrag der Grünen, mit dem diese die Bundesregierung auffordern, mit Blick auf Legal Tech die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege zu stärken und zudem die Regelungen für die interprofessionelle Zusammenarbeit sowie für anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften zu reformieren.

Als Experten angehört wurden u.a. Dr. Birte Lorenzen, Mitglied des RDG-Ausschusses der BRAK, BRAK-Vizepräsident André Haug sowie Prof. Dr. Christian Wolf (Universität Hannover). Ebenso wie die übrigen geladenen Experten äußerten sie sich kritisch zu dem Gesetzentwurf der FDP. In ihrer Presseerklärung vom 11.3.2020 fasst die BRAK den wesentlichen Verlauf der Anhörung zusammen. Die BRAK bleibt bei ihrer Auffassung, dass es keiner Regulierung für Legal Tech im RDG bedarf, da Rechtsberatung Sache der Anwaltschaft bleiben muss.

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