Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 07/2020

Asylverfahren: Bundesamt verlängert coronabedingte Sonderregelungen

07.05.2020Newsletter

Wegen der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie ist es für Betroffene derzeit – zusätzlich zu Sprachbarrieren und kurzen Rechtsmittelfristen – besonders schwierig, anwaltliche Beratung und Vertretung in Asylverfahren in Anspruch zu nehmen. Darauf hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium und den Bundesländern mit einer Anpassung seiner Zustellungspraxis reagiert, die es nunmehr verlängert hat: Vorläufig bis zum 11.5.2020 werden nur Bescheide zugestellt, die Anträgen z.B. auf Asyl oder auf Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG vollumfänglich stattgeben. Zugestellt wird außerdem, wenn Betroffene bereits anwaltlich vertreten sind oder bei Antragsrücknahme bzw. Verzicht und wenn der Betroffene untergetaucht oder ausgereist ist. Das BAMF hat damit erfreulicherweise den praktischen Problemen von im Asylrecht beratenden Anwältinnen und Anwälten Rechnung getragen.

Wann Bescheide wieder uneingeschränkt zugestellt werden, wird das BAMF je nach Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden allgemeingültigen Beschränkungen entscheiden.

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