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Fachanwaltschaft: Fortbildung nach der FAO in Zeiten von Corona

02.04.2020Newsletter

Fachanwältinnen und Fachanwälten fehlt infolge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen die Möglichkeit, ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO durch Teilnahme an Präsenzveranstaltungen zu erfüllen. Zahlreiche Veranstalter bieten inzwischen Online-Kurse, Webinare, Online-Vorträge und ähnliche Formate an, die den Anforderungen des § 15 FAO hinreichend Rechnung tragen.

Informationen dazu und zu den Möglichkeiten, die Fortbildungspflicht (teilweise) im Wege des Selbststudiums oder durch wissenschaftliche Publikationen zu erfüllen, hat die BRAK auf ihrer Website zusammengestellt.

Das Deutsche Anwaltsinstut e.V. (DAI) – Aus- und Fortbildungseinrichtung der BRAK, der Bundesnotarkammer und der regionalen Rechtsanwalts- und Notarkammern – hat infolge der Corona-Pandemie sein eLearning-Angebot massiv erweitert, zahlreiche angekündigte Präsenzveranstaltungen werden als Online-Vorträge stattfinden.

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