Nachrichten aus Berlin | Sondernewsletter

VBG: Information zu Zahlungserleichterungen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen

08.04.2020Newsletter

Unternehmen, die wirtschaftlich negativ von der Corona-Krise betroffen sind, können wegen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Zahlungserleichterungen erhalten. Darüber informiert die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), zu deren Mitgliedsunternehmen u.a. zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien gehören.

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2019 wurden am 2.4.2020 festgesetzt; dabei wurde – erstmals seit zehn Jahren – der Beitragsfuß erhöht. Die Beitragsbescheide werden im Laufe des April an die Mitgliedsunternehmen versandt. Dabei kann es ggf. Corona-bedingt zu Verzögerungen kommen. Der Beitrag wird am 15. des auf den Zugang des Beitragsbescheids folgenden Monats fällig.

Kanzleien, die aus wirtschaftlichen Gründen die Beiträge nicht in einer Summe zur Fälligkeit begleichen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung zu stellen. Die VBG kann nach § 76 II Nr. 1 SGB IV einem Antrag auf Ratenzahlung bzw. Stundung dann stattgeben, wenn eine erhebliche Härte vorliegt. Diese liegt u.a. vor, wenn ein Unternehmen aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, die nicht von ihm zu vertreten sind, vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder im Fall der sofortigen Einziehung in diese geraten würde. Anträge auf Stundung bzw. Ratenzahlung können gestellt werden, sobald der Beitragsbescheid vorliegt.

Weiterführende Links: