„Fallstricke“ im sozialgerichtlichen Verfahren
Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat seine Hinweise zu „Fallstricken“ im sozialgerichtlichen Verfahren in aktualisierter Auflage veröffentlicht. In den Hinweisen stellt der Ausschuss Besonderheiten des ansonsten stark dem verwaltungs- und finanzgerichtlichen Verfahren ähnelnden sozialgerichtlichen Verfahren dar, die sich in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelt haben und die für die anwaltliche Tätigkeit von Bedeutung sind. Vier Problemkreise werden näher betrachtet: Beweisanträge, Anträge im laufenden Verfahren, Bescheidungsurteile und die Beantragung von Vertagungen.
Die Hinweise sind Teil in einer Reihe von Informationen des BRAK-Ausschusses Sozialrecht, die sukzessive erarbeitet und veröffentlicht werden.
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