Soforthilfe für vom Hochwasser Betroffene
Die Kabinette von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, Betroffenen der Hochwasserkatastrophe Soforthilfe zu gewähren. Die Soforthilfe wird bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 Euro gewährt (1.500 Euro pro Haushaltsvorstand und 500 Euro für jede weitere Person des Haushalts). Die Soforthilfe soll eine erste finanzielle Überbrückung schaffen und kann über die Gemeinden in den Hochwassergebieten beantragt werden.
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