Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2020

Einigung im Trilog: Änderungsverordnung zur Europäischen Zustellungs- und Beweisverordnung – EP

17.09.2020Newsletter

Der Rechtsausschuss des EP (JURI) hat am 10. September 2020 den im Trilog ausgehandelten Kompromisstext angenommen.  Die Änderungsverordnung zielt darauf ab, die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten zu optimieren. Im Februar 2019 legte der Rechtsausschuss des EP (JURI) seine Allgemeine Ausrichtung vor, an welche sich die Debatte im Rat im September 2019 anschloss.

Art. 2 Abs. 1 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten eine Übermittlungs- und Empfangsstelle sowie eine übergeordnete zentrale Stelle für den Austausch von Dokumenten für Zivil- und Handelssachen einrichten. Art. 4 Abs. 1 schreibt vor, dass jegliche Kommunikation und jeder Informationsaustausch über ein IT-System zu erfolgen hat. Die Ausgestaltung dieses IT-Systems führte zu Diskussionen und war Ursache für die langen Trilogverhandlungen. Zwischen EP und Rat war streitig, ob das IT-System „zentral“ oder „dezentral“ ausgestaltet sein soll. Ein „dezentrales“ System berücksichtigt die bereits in den Mitgliedstaaten bestehenden digitalen Systeme, während das „zentrale“ System ein neues, autonomes und europäisches System wäre. In den Trilogverhandlungen einigten sich nun Rat und EP auf ein unabhängiges, interoperables und dezentrales IT-System (vgl. Art. 1 Abs. 4 b), 23, 25 und 33).

Auch die BRAK hatte sich bereits im September 2018 in Ihrer Stellungnahme Nr. 29/2018 für ein solches interoperable System des Datenaustausches unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Standards ausgesprochen. In dem Gesetzgebungsverfahren steht nun noch die Zustimmung des Rates aus, mit welcher innerhalb der nächsten Wochen zu rechnen ist.

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