Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2020

Ungarisches Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht – EuGH

15.10.2020Newsletter

Der EuGH hat am 6. Oktober 2020 in der Rechtssache der Europäischen Kommission gegen Ungarn (C-66/18) entschieden, dass die Bedingungen des ungarischen Hochschulgesetzes über die Etablierung ausländischer Hochschulen nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

Der EuGH stellte fest, dass eine Vorschrift, die für die Tätigkeit ausländischer Hochschuleinrichtungen in Ungarn eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ungarn und dem Heimatland der Hochschule voraussetzt, in Bezug auf seine Verpflichtungen zur Inländerbehandlung gegen Artikel XVII des GATS-Abkommens sowie in Bezug auf die akademische Freiheit (Art. 13), die Freiheit zur Gründung von Hochschuleinrichtungen (Art. 14 Abs. 3) und die Freiheit, ein Unternehmen zu führen (Art. 16), gegen die EU-Grundrechte-Charta verstößt.

Die Vorschrift, wonach eine in Ungarn tätige ausländische Hochschule auch in ihrem Heimatland einen Lehrbetrieb unterhalten muss, verstoße ebenfalls gegen die zuvor genannten unionsrechtlichen Bestimmungen und außerdem gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) und den freien Dienstleistungsverkehr (Art. 16 Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG).

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