Einigung in Bezug auf Rechtsstaatlichkeitskonditionalität – RAT/EP
Der Rat und das EP haben am 5. November 2020 eine Einigung in Bezug auf Rechtsstaatlichkeitskonditionalität im Hinblick auf die Auszahlung der Mittel des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (MFR) und des Corona-Wiederaufbaufonds erzielt.
Im Vorfeld der Verhandlungen hatten Abgeordnete des EP strengere Kriterien und eine Nachbesserung in Bezug auf den Vorschlag des Rates vom 21. Juli 2020 gefordert. Mittels der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität soll die Auszahlung von EU-Mitteln an die EU-Mitgliedstaaten zukünftig an bestimmte rechtsstaatliche Bedingungen geknüpft werden. Das Ergebnis der Einigung muss jetzt im Rahmen der Abstimmung über den Mehrjährigen Finanzrahmen und den Corona-Wiederaufbaufonds, über die am 10. November 2020 eine politische Einigung erzielt werden konnte, von den EU-Mitgliedstaaten im Rat und dem EP bestätigt werden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates zur Rechtsstaatlichkeitskonditionalität (November 2020)
- Pressmitteilung des Rates zur Einigung zum MFR und zum Corona-Wiederaufbaufonds (November 2020)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 16/2020