Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2021

Überarbeitung der Regelungen zum Geschmacksmusterschutz – KOM

14.05.2021Newsletter

Nach ihrer Roadmap-Befragung im vergangenen Herbst führt die Europäische Kommission nun zwei öffentliche Konsultationen zur Überarbeitung der Regelungen zum Geschmacksmusterschutz durch. Überarbeitet werden sollen die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und die Richtlinie 98/71/EC über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen. Die Frist der Kommission für die Beteiligung an den beiden Konsultationen endet am 22. Juli 2021.

Beiden Konsultationen liegt derselbe Fragebogen zugrunde. Die Fragen befassen sich mit dem Schutz von Ersatzteilen, schutzwürdigen Arten von Geschmacksmustern, der Beschränkung von Rechten, mit Verfahren, Gebühren für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und mit der Sensibilisierung für das Geschmacksmustersystem der EU. Hinsichtlich der Ersatzteile wird beispielsweise vorgeschlagen, den Markt für „must-match“-Teile für den Wettbewerb zu öffnen, und zwar für wahlweise nur für neue oder auch für bestehende Geschmacksmuster. Zudem könnte sich der Schutz künftig auch auf neue Arten von grafischen Geschmacksmustern erstrecken.

Eine Bestandsaufnahme im vergangenen Sommer hat laut Folgenabschätzung der Kommission ergeben, dass das EU-Regelungssystem auf dem Gebiet des Geschmacksmusterschutzes nach wie vor funktionsfähig ist, allerdings haben sich auch Schwächen gezeigt. Die Initiative zielt nun darauf ab, die Regelungen zum Geschmacksmusterschutz zu modernisieren, klarer zu gestalten und dadurch zu einem verstärkten Schutzniveau zu führen. Im zweiten Quartal 2022 sollen dann konkrete Rechtsakte vorgeschlagen werden.

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