Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2021

Durchführungsbeschlüsse zu Standardvertragsklauseln – KOM

11.06.2021Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 4. Juni 2021 mit den Standardvertragsklauseln für die Datenübermittlung zwischen Datenverantwortlichen und Auftragsverarbeitern in der EU und Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer zwei Durchführungsbeschlüsse angenommen.

Ziel der Durchführungsbeschlüsse ist es, die im Sinne der Datenverarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die als Datenexporteure auftreten, bei deren Pflicht zu unterstützen, für Daten, die sie in Drittstaaten übermitteln, bei entsprechendem Bedarf geeignete zusätzliche Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen, um ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau wie in der EU zu gewährleisten. Die Durchführungsbeschlüsse sollen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzen und dem „Schrems II“-Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020 sowie der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) Rechnung tragen.

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