EU-Beitritt zum Haager Urteilsübereinkommen – KOM
Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2021 einen Vorschlag angenommen, indem sie sich für den Beitritt der EU zum Haager Urteilsübereinkommen ausspricht. Bei diesem handelt es sich um einen nationalen Vertrag über die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen in ausländischen Gerichtsbarkeiten.
Mit dem Beitritt der EU zum Abkommen würde die Rechtsunsicherheit für die Bürger verringert, zudem wären sie geringeren Kosten ausgesetzt. Das Abkommen wurde im Juli 2019 verabschiedet. Nun muss der Vorschlag der Kommission vom Rat mit Zustimmung des EP angenommen werden, damit die EU beitreten kann.
Weiterführender Link:
- Pressemitteilung der Kommission in Deutschland (Juli 2021)