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Vorabentscheidungsverfahren

  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2024

    Mündliche Verhandlung zum Fremdbesitzverbot – EuGH

    10.05.2024Newsletter
    Am 30. April 2024 wurde die mündliche Verhandlung in der Rechtssache Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft UG gegen Rechtsanwaltskammer München (C-295/23) vor der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs abgehalten – m.a.W. es wurde zur Unionskonformität des Fremdbesitzverbotes verhandelt.
  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2024

    Mündliche Verhandlung zum Sammelinkasso – EuGH

    10.05.2024Newsletter
    Am 7. Mai 2024 wurde in der Rechtssache ASG 2 gegen Land Nordrhein-Westfalen (C-253/23) vor der großen Kammer des EuGH und damit vor fünfzehn Richterinnen und Richtern – darunter die als Berichterstatterin ernannte Richterin Küllike Jürimäe (Präsidentin der dritten Kammer) – verhandelt.
  • 26.07.2023Newsletter
    Dem Europäischen Gerichtshof liegt ein Vorabentscheidungsverfahren vor, mit dem das berufsrechtliche Verbot auf den Prüfstand gestellt wird, dass sich nicht-anwaltliche Gesellschafter an Anwaltsgesellschaften beteiligen können. Auf Anfrage des Bundesjustizministeriums hat die BRAK zu dem Verfahren Stellung genommen. Sie legt dar, weshalb das Verbot zur Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit unabdingbar ist.
  • 03.05.2023Newsletter
    Eine Rechtsanwaltskammer hatte einer Anwaltsgesellschaft die Zulassung entzogen, weil eine nicht-anwaltliche Gesellschaft Anteile an ihr erworben hatte. Die Frage, ob die zugrundeliegende Regelung in der BRAO gegen Europarecht verstößt, hat der Bayerische Anwaltsgerichtshof nun dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • 05.04.2023Newsletter
    Damit die Zivilgerichte Massenverfahren besser bewältigen können, fordert die BRAK ein schlüssiges Gesamtkonzept. Dabei müssen die Handlungsmöglichkeiten der durch Massenschäden betroffenen Parteien erhalten und grundlegende Prozessmaximen gewahrt werden.
  • 20.01.2023Newsletter
    Eine Klausel, nach der sich die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach dem Zeitaufwand richtet, genügt nicht dem unionsrechtlichen Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit, wenn dem Verbraucher vor Vertragsschluss nicht die Informationen erteilt worden sind, die für seine Entscheidung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen des Vertragsschlusses relevant sind.